Liebe Volunteers aus Deutschland

13.November 2019

Wir haben eine tolle Nachricht für euch (für Volontäre aus Deutschland):

Ihr könnt einen Teil der Kosten, die euch bei dem Volontariat für AAA (im Jahr 2017, 2018, 2019, 2020) entstanden sind, als Spende über die Jahressteuererklärung beim Finanzamt geltend machen. Dafür braucht ihr eine Spendenbescheinigung von Michael Peters, er sitzt im Vorstand von AAA Deutschland e.V. Ihr erreicht ihn unter: aaa.d@gmx.org

Um eine Spendenbescheinigung zu erhalten, müsst ihr folgende Unterlagen

an Michael Peters schicken:
1. Anforderung von AAA
2. Bestätigung über die Dauer eurer Freiwilligenarbeit in Momella
3. Flugticket - economy
4. Kosten für das Business Visum
5. Quittung über die Unterkunftskosten – die Hälfte ist erstattungsfähig

Folgende Kosten können nicht erstattet werden:
1. Transportkosten vor Ort
2. Trinkgelder
3. Erstattung für Begleitpersonen, es sei denn Punkte 1 & 2 sind erfüllt
4. Kosten in Deutschland

Bescheinigungen und Quittungen per Post im Original an:

Michael Peters

Dankwartsgrube 36-38

23552 Lübeck

Anforderung und Bestätigung von AAA können wir euch gerne im Nachhinein ausstellen, solltet ihr diese noch nicht bereits erhalten haben. Im Normalfall sendet Georgina Ruo oder Naki Jonas jedem Volunteer einen Letter of Invitation im Vorhinein (entspricht dem Punkt "Anforderung von AAA") und vergibt eine Bestätigung am Ende des Aufenthalts.

Bei Fragen steht euch Michael Peters (aaa.d@gmx.org) und unsere Volunteer-Koordinatorin Johanna (volunteer@africaaminialama.com) jeder Zeit gerne zur Verfügung.