Spendenabsetzbarkeit Neu (für Österreich):

Wenn Sie die Spende absetzen möchten und aus Österreich kommen so geben Sie bitte bei der Spende Vor- und Zuname (laut Meldezettel) sowie Ihr Geburtsdatum an!
Detaillierte Informationen finden Sie hier


Sie können Ihre Spenden an Africa Amini Alama bzw. Ihre Patenschaft steuerlich absetzen!
Africa Amini Alama zählt seit 29.11.2012 unter der Registrierungsnummer SO 2336 und ab 21.11.2017 unter der Registrierungsnummer SO-10960 zu den in der Liste auf der Website des BMF erfassten spendenbegünstigten Einrichtungen in Österreich!

Spendenbegünstigte Einrichtungen im Sinne des § 4a Abs. 3 bis 6 EStG
Abzugsfähig sind Spenden an Einrichtungen, die im Gesetz (§ 4a Abs. 3 Z 1 bis 3, Abs. 4 und Abs. 6 EStG) ausdrücklich aufgezählt werden und an Einrichtungen, die zum Zeitpunkt der Spende über einen gültigen Spendenbegünstigungsbescheid verfügen und daher in der Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen auf der Website des BMF ohne Gültigkeitsende aufscheinen.

 

Jetzt mit Ihrer Spende helfen!

 

Spendenabsetzbarkeit:


An welche Einrichtungen kann steuerwirksam gespendet werden?

Absetzbar sind Spenden an Vereine und andere Einrichtungen, die

 

Überblick über die im Gesetz aufgezählten und die in der Liste auf der Website des BMF erfassten spendenbegünstigten Einrichtungen: Zur Liste des BMF


Africa Amini Alama Unterstützungsverein


SO 2336

SO 10960


29.11.2012

ab 21.11.2017

 


Für Sie als Spenderin/Spender gilt also:


Sobald und solange eine Einrichtung ohne Gültigkeitsende in der Liste aufscheint, sind Spenden an sie steuerlich abzugsfähig.

Im Zweifel sollte daher überprüft werden, ob die Einrichtung, an die gespendet werden soll, in der Liste auf der Website des BMF ohne Gültigkeitsende aufscheint.


Sind private Spenden und Unternehmensspenden gleichermaßen abzugsfähig?
Ja, Privatspenden sind als Sonderausgaben abziehbar, Unternehmensspenden aus dem Betriebsvermögen als Betriebsausgaben.

Bei Privatspenden werden grundsätzlich nur Geldspenden steuerlich anerkannt. Bei Spenden an in § 4a Abs. 3 Z 1 bis 3 und Abs. 4 EStG aufgezählte Einrichtungen sind allerdings auch Sachspenden aus dem Privatvermögen abzugsfähig. Unternehmen können Geld- und Sachspenden (zB eigene Erzeugnisse) mit steuerlicher Wirkung zuwenden.


Ist der Spendenabzug betragsmäßig begrenzt?

Die Begrenzung richtet sich für Privatspender nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte des Vorjahres. Abziehbar sind jeweils 10% des Gesamtbetrages der Vorjahreseinkünfte (ab 1.1.2012 insgesamt 10% des Gesamtbetrages der Vorjahreseinkünfte). Der Gesamtbetrag der Einkünfte (das ist grundsätzlich die Summe der Jahres-Einkünfte) ist aus dem Einkommensteuerbescheid ersichtlich.

Unternehmensspenden sind mit 10% des Gewinnes des laufenden Wirtschaftsjahres begrenzt.

Näheres dazu finden Sie unter https://www.bmf.gv.at/steuern/selbststaendige-unternehmer/einkommensteuer/spenden-weiterfuehrende-informationen.html?-1.ILinkListener-site~mode


Können Unternehmer, die sowohl betrieblich als auch privat spenden, beide 10%-Grenzen ausnutzen?
Bei den Spenden für Forschung und Erwachsenenbildung nicht.

Bei Spenden für mildtätige Zwecke sowie Zwecke der Entwicklungs- und/oder Katastrophenhilfe vor dem 1.1.2012 erfolgt keine Anrechnung der bereits als Betriebsausgaben abgesetzten Spenden auf die Privatspenden.

Bei solchen Spenden ab dem 1.1.2012, bei Spenden für Umwelt-, Natur- und Artenschutzeinrichtungen sowie bei Spenden für behördlich genehmigte Tierheime erfolgt eine Anrechnung der bereits als Betriebsausgaben abgesetzten Spenden auf die Privatspenden.


Wie sind absetzbare Spenden beim Finanzamt geltend zu machen?
Spenden aus dem Betriebsvermögen sind im Rahmen der Gewinnermittlung abzusetzen und auf Verlangen des Finanzamtes belegmäßig nachzuweisen.

Als Sonderausgaben abzusetzende Spenden müssen in die Erklärung zur (Arbeitnehmer-)Veranlagung oder Einkommenssteuererklärung aufgenommen werden. Auf Verlangen des Finanzamtes müssen die Spenden nachgewiesen werden. Für diesbezügliche Belege (Einzahlungsnachweise) gilt die allgemeine siebenjährige Aufbewahrungsfrist.


Sollten Sie noch Fragen zum Thema "Spenden steuerlich absetzen" haben, so kontaktieren Sie uns bitte.